Anmeldung Coachingausbildung und Seminare

Anmeldeformular

Anmeldung Coachingausbildung und Seminare

Ihr Titel

Your content goes here. Edit or remove this text inline or in the module Content settings. You can also style every aspect of this content in the module Design settings and even apply custom CSS to this text in the module Advanced settings.

Aus- & Weiterbildungs-Bedingungen für diese Veranstaltung

Hinweis: aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Vereinfachung sprechen wir unsere weiblichen
und männlichen Teilnehmenden nachfolgend in der männlichen Form als „Teilnehmer“ an.

§ 1) Abschluss des Weiterbildungsvertrages
Mit Ihrer schriftlichen oder mündlichen (persönliches Gespräch oder Telefonat) Anmeldung bieten
Sie dem Veranstalter den Abschluss eines Weiterbildungsvertrages verbindlich an. Sofern Sie
mehrere Teilnehmer anmelden, so haften Sie ebenso für deren Verpflichtungen aus dem
Weiterbildungsvertrag. Der Vertrag kommt verbindlich zustande, wenn dem Veranstalter die
Anmeldung schriftlich oder fernmündlich bestätigt wird.

§ 2) Leistungen
Der Teilnehmer kann sich über Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen in der
entsprechenden Ausschreibung und auf der Homepage des Veranstalters informieren.
Die jeweiligen Veranstaltungsorte und die durchführenden Mitarbeiter werden dem Teilnehmer
rechtzeitig vor Beginn mitgeteilt. Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen räumlich
und/oder zeitlich zu verlegen, Programme zu ändern oder (nur im Ausnahmefall wie Krankheit
o.ä.) einen Wechsel in der Person der Seminarleiter vorzunehmen. Dem Teilnehmer steht in
diesen Fällen kein außerordentliches Kündigungs-, Rücktritts- bzw. Minderungsrecht zu.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung der Aus- &
Weiterbildung und aus den Angaben in der Buchungs-Bestätigung. Nebenabreden, die den
Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, werden nur mit der schriftlichen Bestätigung des
Veranstalters verbindlich.

Bis spätestens 14 Tage vor dem Aus- & Weiterbildungsbeginn erhalten Sie ausführliche
Informationen mit allen notwendigen Unterlagen (wie z.B. Zufahrtsbeschreibung etc.).

§ 3) Rücktritt, Umbuchung oder Ausschluss
Der Veranstalter ist berechtigt, insbesondere bei einer zu geringen Anmeldezahl, bei Ausfall des
Seminarleiters – soweit nicht rechtzeitig ein äquivalenter Ersatz gefunden werden kann – oder bei
nicht vorhersehbaren Fällen höherer Gewalt, die Veranstaltung abzusagen. Der Veranstalter
schließt ausdrücklich ein etwaiges Beschaffungsrisiko oder eine Garantie zur Durchführung der
Veranstaltungen aus. Muss eine Veranstaltung aus vorgenannten Gründen oder aus anderen
Gründen abgesagt werden, ist der Veranstalter berechtigt, dem Teilnehmer einen Ersatztermin
vorzuschlagen.

Weiterhin behält es sich der Veranstalter vor, Aus- & Weiterbildungen, Seminare oder Workshops
abzusagen, falls eine erforderliche Mindestzahl von Teilnehmern bis 10 Tage vor
Veranstaltungsbeginn nicht erreicht werden konnte. In diesem Fall werden bereits bezahlte
Gebühren in vollem Umfang zurückerstattet. Darüber hinaus können keine weiteren Ansprüche
geltend gemacht werden.

Während der Seminar- bzw. der Aus- & Weiterbildungs-Zeiten behält es sich der Veranstalter vor,
Teilnehmer teilweise oder ganz von der Veranstaltung auszuschließen, sofern Teilnehmer unter
Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen oder wenn von ihnen aus sonstigen Gründen ein
unzumutbares Risiko für die eigene Sicherheit oder für die Sicherheit anderer ausgeht.
Der Teilnehmer kann vor dem Beginn der Veranstaltung jederzeit – jedoch ausschließlich in
schriftlicher Form – von seiner Teilnahme zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktritts-
erklärung beim Veranstalter. Ohne schriftlichen Rücktritt vom jeweiligen Vertrag besteht keine
Kosten reduzierende Stornierungsmöglichkeit.

Für den Fall eines Rücktrittes gelten folgende Stornierungskosten:
– bis 60 Tage vor Beginn der Aus- & Weiterbildung: 40 % des Gesamt-Preises
– bis 44 Tage vor Beginn der Aus- & Weiterbildung: 60 % des Gesamt-Preises
– bis 30 Tage vor Beginn der Aus- & Weiterbildung: 70 % des Gesamt-Preises
– bis 14 Tage vor Beginn der Aus- & Weiterbildung: 80 % des Gesamt-Preises
– bis 8 Tage vor Beginn der Aus- & Weiterbildung: 90 % des Gesamt-Preises
– danach: 100 % des Gesamt-Preises

Sollte die Aus- & Weiterbildung oder das Seminar / der Workshop vorzeitig aus Gründen, die der
Veranstalter nicht zu verantworten hat, abgebrochen werden, so entsteht kein Anspruch auf
Teilrückerstattung des Teilnahmepreises.
Gleiches gilt, falls einzelne Blöcke aus privat zu verantwortenden Gründen nicht in Anspruch
genommen werden können.

§ 3) Preise und Rechnungstellung
Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich, wenn nicht
ausdrücklich schriftlich angegeben, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Soweit bei Vertragsabschluss keine andere Regelung getroffen ist, werden die Teilnehmerge-
bühren mit Zugang der Teilnahmebestätigung und der Rechnung ohne Abzug fällig und sind bis
spätestens 14 Tage nach Rechnungszugang zu zahlen. Bei Zahlungsverzug hat der Teilnehmer
keinen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung.
Bei begründeten Gegebenheiten ist eine Ratenzahlung oder eine andere, individuell zu
vereinbarende Zahlungsregelung möglich.

§ 4) Gewährleistung / Schadenersatz
Sollte ein Teilnehmer wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, so ist dieser verpflichtet,
dies unmittelbar der Aus- & Weiterbildungsleitung vor Ort mitzuteilen. Ansprüche müssen
innerhalb eines Monats (4 Wochen) nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung
dem Veranstalter gegenüber schriftlich geltend gemacht werden.
Wird die Veranstaltung infolge eines durch den Veranstalter hervorgerufenen Mangels erheblich
beeinträchtigt, kann der Teilnehmer – nach Anzeige des Mangels – den Preis mindern oder den
Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter eine vom Kunden
bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.

§ 5) Datenschutz
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die ggf. anfallenden Anmeldeformulare wahrheitsgemäß und
vollständig auszufüllen. Andernfalls ist der Veranstalter berechtigt, die Anmeldung abzulehnen
oder den Vertrag anzufechten.
Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten vom
Veranstalter gespeichert werden. Mit der Anmeldung / der Vertragsunterzeichnung erklärt sich
der Teilnehmer mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden. Die Daten werden vom
Veranstalter nicht an Dritte weitergegeben.
Der Veranstalter verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher Vorgänge, die durch die
Zusammenarbeit mit dem Teilnehmer bekannt geworden sind, sofern dem nicht dringende,
berechtigte Interessen des Veranstalters entgegenstehen (zum Beispiel Durchsetzung von
Gebührenforderungen).

§ 6) Verantwortung des Klienten
Der Klient erkennt an, dass er während des Coachings, Seminars oder Workshops in vollem
Umfang selbst verantwortlich ist für seine körperliche und psychische Gesundheit. Der Klient
erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Zuge der Veranstaltung von ihm
durchgeführt werden, nur in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.

Landau, am 17. 02. 2015
Jens Richter